Luxemburg

Das Landesgremium Luxemburg möchte auf das Thema Artensuchhunde in Luxemburg aufmerksam machen und eine Anlaufstelle bieten für interessierte Hundeführern ihren Hund zum Artensuchhund auszubilden. Wildlife Detection Dogs bietet eine Plattform, um sich intensiv mit dem Einsatz von Hunde zum Artennachweis zu beschäftigen und auszutauschen. In Luxemburg stehen 42 Säugetierarten unter striktem Artenschutz. Damit ist es verboten Individuen und Populationen dieser Arten zu stören, zu töten, zu jagen, zu fangen oder in Gefangenschaft zu halten. Hinzu kommt, dass ihre Ruhe-, Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten weder zerstört noch negativ beeinträchtigt werden dürfen. Dieser nationale Schutz basiert größtenteils auf der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) von 1992. Der rein nationale Schutz bezieht sich jedoch darüber hinaus auch auf Arten, die durch die FFH-Richtlinie nicht abgedeckt sind. So sind bei uns zusätzlich unter anderem Dachs, Mauswiesel, Eichhörnchen, Zwergmaus, Igel und Wasserspitzmaus geschützt.


Kontakt:

Ansprechpartnerin: Jacqueline Koerfer
Mail: LUX [at] wildlifedetectiondogs.org