Deutschland

Der Verein Wildlife Detection Dogs e.V. wurde im Herbst 2015 von sieben Personen aus verschiedenen Gegenden Deutschlands gegründet. Dabei kamen bereits Interessenvertreter aus der Wissenschaft, dem Naturschutz und dem Hundetraining zusammen. Hauptanliegen waren – und sind es noch heute – die Möglichkeit, sich mit anderen Personen rund um das Thema auszutauschen, die Methodik im Rahmen der Wissenschaft zu bewerben und weiterzuentwickeln und erste Standards, Richtlinien und Zertifizierungsmöglichkeiten zu schaffen. Schnell sorgte ein breit aufgestelltes Netzwerk dafür, dass der Verein wuchs. Bereits von Beginn an lag das Interesse darin, Kontakte auch international zu pflegen und zu verbessern. So wurde aus einem kleinen, deutschlandweiten Verein schnell eine Gruppe, die auch in anderen Ländern tätig ist. Da die Bedingungen rund um Recht, Politik oder auch Biologie der Zielarten in den europäischen Gegenden sehr unterschiedlich sein kann, stellen sich auf diesen Seiten die Ländergruppen des Vereins vor und zeigen Unterschiede auf. 
 
Der Einsatz von Hunden bei der Suche nach Tieren, Pflanzen oder deren Hinweisen ist ein spannendes Themenfeld, das vor allem den Hundeführerinnen und Hundeführern viel zurückgeben kann. Dennoch ist es uns wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass artenschutzrechtliche, jagdrechtliche oder tierschutzrechtliche Vorgaben hier Grenzen aufzeigen können und der Bewerbung der Methode nur dann geholfen ist, wenn sachlich und fachlich gehandelt und kommuniziert wird. Allem voran weisen wir besonders darauf hin, dass es nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes Deutschlands verboten istwild lebenden Tieren besonders geschützter Arten nachzustellen oder sie zu stören. Weiterhin ist beispielsweise zu beachten, dass die Entnahme und die Störung von Tieren,  die unter das Jagdrecht fallenals Straftat geahndet werden kann. Es ist daher unumgänglichsich mit geltendem Recht auseinanderzusetzen, bevor aktiv mit einem Hund in Wildtierforschung oder Naturschutz gearbeitet werden kann. In einigen Fällen sind entsprechende Genehmigungen notwendig.
 
Unter diesen Bedingungen möchten wir – WDD Deutschland, gemeinsam mit den weiteren Ländergruppen – Interessierten die Möglichkeit gebensich umfangreich mit dem Einsatz von Artenspürhunden zu beschäftigen, sich auszutauschen und gegebenenfalls auf den Einsatz im Rahmen entsprechender Projekte vorzubereiten.

WDD Vereinssitz

Wildlife Detection Dogs e.V.
74867 Neunkirchen

Deutschland

Vorstand: Anne Berger, Anngret Grimm-Seyfarth, Petra Schulz, Tim Hofmann, Uta Kielau

Kontakt: info (at) wildlifedetectiondogs.org

Rechtsgrundlagen

HINWEIS: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz §44 ist es verboten „wild lebenden Tieren…nachzustellen, zu fangen…Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören…“. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Hunde nur zum Einsatz kommen sollten, wenn die erforderlichen behördlichen Ausnahmegenehmigungen für besonders streng geschützte Arten innerhalb eines Forschungsprojektes oder Monitoringprogrammes erteilt wurden.